NACE Code 49.31.0 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)

NACE Code 49.31.0 umfasst:

  • Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr zu Lande. Verschiedene Verkehrsmittel können zum Einsatz kommen, z. B. Omnibusse, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, U-Bahnen, Hochbahnen, Nahverkehrszüge usw. Die Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, meistens nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können.
  • Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien
  • Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw., soweit diese Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen sind

NACE Code 49.31.0 umfasst nicht:

NACE Code 49.31.0 Schlüsselwörter:

  • Hochbahnen
  • Nahverkehrszüge
  • Oberleitungsbusse
  • Omnibusse
  • Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)
  • Seilbahnen
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • Zahnradbahnen