NACE Code Abschnitt D Energieversorgung

Dieser Abschnitt umfasst die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Warmwasserversorgung u. Ä. durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen. Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend. Eingeschlossen ist auch die Versorgung von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie von Wohngebäuden.

Unter diesen Abschnitt fällt daher der Betrieb von Anlagen, die Elektrizität oder Gas erzeugen und verteilen bzw. deren Erzeugung und Verteilung überwachen.

Ebenfalls eingeschlossen ist die Wärme- und Kälteversorgung.

Abschnitt D umfasst nicht:

  • Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen (s. Abteilungen 36 und 37)
  • Transport von Gas in Rohrfernleitungen (s. NACE Code 49.50.0)