NACE Code Abschnitt F Baugewerbe
- NACE Code Abteilung 41 Hochbau
- NACE Code Gruppe 41.1 Erschließung von Grundstücken; Bauträger
- NACE Code Gruppe 41.2 Bau von Gebäuden
- NACE Code Abteilung 42 Tiefbau
- NACE Code Gruppe 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken
- NACE Code Gruppe 42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau
- NACE Code Gruppe 42.9 Sonstiger Tiefbau
- NACE Code Abteilung 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Dieser Abschnitt umfasst allgemeine und spezialisierte Hoch- und Tiefbautätigkeiten. Dazu zählen Neubau, Instandsetzung, An- und Umbau, die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken auf dem Baugelände sowie provisorischer Bauten.
Es handelt sich um die Errichtung von Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der Versorgungswirtschaft, landwirtschaftlichen Gebäuden usw. einerseits sowie von Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und anderen Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisationen, Industrieanlagen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen, Sportanlagen usw. andererseits.
Diese Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt werden. Ein Teil der Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann an Subunternehmer vergeben werden. Einheiten, die die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt innehaben, fallen unter diesen Abschnitt.
Ebenfalls eingeschlossen sind die Renovierung von Gebäuden und Ingenieurbauten.
Dieser Abschnitt umfasst den vollständigen Bau von Gebäuden (Abteilung 41) und von Tiefbauten (Abteilung 42) sowie spezialisierte Bautätigkeiten, insofern diese nur einen Teil der gesamten Bauarbeiten darstellen (Abteilung 43). Die Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils mit diesen Geräten ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.
Dieser Abschnitt umfasst auch die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben und anderen Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Zielen die Bautätigkeiten nicht auf einen späteren Verkauf der Bauwerke, sondern auf deren Nutzung ab (z. B. durch die spätere Vermietung von Räumen in diesen Gebäuden oder die Nutzung von Anlagen zu Produktionszwecken), sind die Einheiten nicht hier einzuordnen, sondern nach ihren operativen Tätigkeiten, z. B. Grundstück- und Wohnungswesen, Herstellung von Waren usw.