NACE Code 35.11 Elektrizitätserzeugung
Abschnitt 35.11 umfasst:
- Betrieb von Stromerzeugungsanlagen; dazu zählen fossilthermische Kraftwerke, Kernkraft-, Gasturbinen- und Dieselkraftwerke sowie mit erneuerbaren Energieträgern (Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie) betriebene Kraftwerke
Abschnitt 35.11 umfasst nicht:
- Erzeugung von Elektrizität durch das Verbrennen von Abfällen (s. NACE Code 38.21.0)