NACE Code 35.11 Elektrizitätserzeugung

Abschnitt 35.11 umfasst:

  • Betrieb von Stromerzeugungsanlagen; dazu zählen fossilthermische Kraftwerke, Kernkraft-, Gasturbinen- und Dieselkraftwerke sowie mit erneuerbaren Energieträgern (Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie) betriebene Kraftwerke

Abschnitt 35.11 umfasst nicht:

  • Erzeugung von Elektrizität durch das Verbrennen von Abfällen (s. NACE Code 38.21.0)