NACE Code 50.10.0 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
NACE Code 50.10.0 umfasst:
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Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
- Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
- Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
- Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den See- und Küstenverkehr (z. B. für Angeltouren)
NACE Code 50.10.0 umfasst nicht:
- Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. NACE Code 56.10.1 bis .3 und 56.30.3)
- Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. NACE Code 77.21.0)
- Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. NACE Code 92.00.2)
NACE Code 50.10.0 Schlüsselwörter:
- Ausflugsschiffe
- Fähren
- Kreuzfahrtschiffe
- Küstenschifffahrt
- Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
- Seeschifffahrt
- Vergnügungsschiffe
- Wassertaxis