NACE Code 50.10.0 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

NACE Code 50.10.0 umfasst:

  • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
    • Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
    • Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
  • Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den See- und Küstenverkehr (z. B. für Angeltouren)

NACE Code 50.10.0 umfasst nicht:

  • Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. NACE Code 56.10.1 bis .3 und 56.30.3)
  • Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. NACE Code 77.21.0)
  • Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. NACE Code 92.00.2)

NACE Code 50.10.0 Schlüsselwörter:

  • Ausflugsschiffe
  • Fähren
  • Kreuzfahrtschiffe
  • Küstenschifffahrt
  • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
  • Seeschifffahrt
  • Vergnügungsschiffe
  • Wassertaxis