NACE Code 59.12.0 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
NACE Code 59.12.0 umfasst:
- Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Synchronisation, Be- und Untertitelung, Montage von Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme
- Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos
- Tätigkeiten von Filmmaterialsammlungen usw.
NACE Code 59.12.0 umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. NACE Code 18.20.0)
- Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. NACE Code 46.43.3)
- Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. NACE Code 46.52.0)
- Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. NACE Code 47.63.0)
- Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. NACE Code 59.20.1)
- Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. Gruppe 60.2)
- Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. Gruppe 60.2)
- Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. NACE Code 74.20.2)
- Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. NACE Code 74.90.0)
- Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (Videotheken) (s. NACE Code 77.22.0)
- Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. NACE Code 82.99.9)
- Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. Gruppe 90.0)