NACE Code 59.12.0 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

NACE Code 59.12.0 umfasst:

  • Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Synchronisation, Be- und Untertitelung, Montage von Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme
  • Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos
  • Tätigkeiten von Filmmaterialsammlungen usw.

NACE Code 59.12.0 umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. NACE Code 18.20.0)
  • Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. NACE Code 46.43.3)
  • Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. NACE Code 46.52.0)
  • Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. NACE Code 47.63.0)
  • Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. NACE Code 59.20.1)
  • Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. Gruppe 60.2)
  • Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. Gruppe 60.2)
  • Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. NACE Code 74.20.2)
  • Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. NACE Code 74.90.0)
  • Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (Videotheken) (s. NACE Code 77.22.0)
  • Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. NACE Code 82.99.9)
  • Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. Gruppe 90.0)