NACE Code 60.20.0 Fernsehveranstalter

NACE Code 60.20.0 umfasst:

  • Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten (wie Spiel- und Dokumentarfilme), selbst produzierten Programmkomponenten (z. B. lokale Nachrichten, Liveberichte) oder aus einer Kombination daraus.

Ein solches Fernsehprogramm kann entweder von den produzierenden Einheiten selbst übertragen werden oder durch Dritte wie Kabelunternehmen oder Satellitenfernsehanbieter.

Bei den Programmen kann es sich um solche von allgemeinem Interesse oder um Spartenprogramme (begrenzte Programmstruktur wie Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) handeln. Diese Unterklasse umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind. Hierzu zählen auch Video-on-Demand-Programme.

  • Datenübertragung als integrierter Teil der Fernsehübertragung

NACE Code 60.20.0 umfasst nicht:

  • Herstellung von Fernsehsendungen (Spiel- und Dokumentarfilme, Talkshows, Werbespots usw.) ohne deren Übertragung (s. NACE Code 59.11.0)
  • Zusammenstellung und Verbreitung von Programmpaketen ohne Programmherstellung (s. Abteilung 61)

NACE Code 60.20.0 Schlüsselwörter:

  • Fernsehveranstalter