NACE Code 90.03.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler

NACE Code 90.03.3 umfasst:

  • Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler wie Bildhauerinnen und Bildhauer, Malerinnen und Maler, Zeichnerinnen und Zeichner, Graveurinnen und Graveure, Radiererinnen und Radierer usw.

NACE Code 90.03.3 umfasst nicht:

NACE Code 90.03.3 Schlüsselwörter:

  • Bildhauer
  • Graveure
  • Maler
  • Radierer
  • Zeichner