NACE Code 90.03.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler
NACE Code 90.03.3 umfasst:
- Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler wie Bildhauerinnen und Bildhauer, Malerinnen und Maler, Zeichnerinnen und Zeichner, Graveurinnen und Graveure, Radiererinnen und Radierer usw.
NACE Code 90.03.3 umfasst nicht:
- Herstellung von Statuen, außer von künstlerischen Originalwerken (s. NACE Code 23.70.0)
- Grafik-Design (s. NACE Code 74.10.2)
- Restaurierung von Kunstwerken wie Gemälden usw. (s. NACE Code 90.03.4)
- Restaurierung von Möbeln (ohne Museumsstücke) (s. NACE Code 95.24.0)
NACE Code 90.03.3 Schlüsselwörter:
- Bildhauer
- Graveure
- Maler
- Radierer
- Zeichner