NACE Code Abteilung 90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Befriedigung der kulturellen und Unterhaltungsinteressen ihrer Kunden. Dazu zählt die Produktion und Förderung von und die Teilnahme an Liveauftritten, Veranstaltungen oder Ausstellungen sowie die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fachkenntnisse für die Herstellung von Kunstwerken und die Durchführung von Liveauftritten.

Abteilung 90 umfasst nicht:

  • Verlagswesen (s. Abteilung 58)
  • Herstellung, Nachbearbeitung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Videofilmen (s. NACE Code 59.11.0, 59.12.0 und 59.13.0)
  • Filmvorführung (s. NACE Code 59.14.0)
  • Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. NACE Code 60.10.0 und 60.20.0)
  • Betrieb von Museen, historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen, botanischen und zoologischen Gärten, Naturparks (s. Abteilung 91)
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen (s. NACE Code 92.00.1 bis .3)
  • Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (s. Abteilung 93)