NACE Code 60.10.0 Hörfunkveranstalter

NACE Code 60.10.0 umfasst:

  • Übertragung von Tonsignalen durch Rundfunkstudios und ähnliche Einrichtungen für die Übertragung von Audiosendungen für die Öffentlichkeit, Mitglieder oder Abonnenten
  • Tätigkeiten von Radiosendern, d. h. Zusammenstellung und Übertragung (drahtlos, über Satellit oder Kabel) von Audiosendungen an Mitglieder oder Abonnenten
  • Übertragung von Hörfunksendungen über das Internet (Internetradiosender)
  • Datenübertragung als integrierter Teil der Hörfunkübertragung

NACE Code 60.10.0 umfasst nicht:

NACE Code 60.10.0 Schlüsselwörter:

  • Hörfunkveranstalter