NACE Code Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
- NACE Code Abteilung 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
- NACE Code Gruppe 45.1 Handel mit Kraftwagen
- NACE Code Gruppe 45.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
- NACE Code Gruppe 45.3 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
- NACE Code Gruppe 45.4 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
- NACE Code Abteilung 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
- NACE Code Gruppe 46.1 Handelsvermittlung
- NACE Code Gruppe 46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
- NACE Code Gruppe 46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
- NACE Code Gruppe 46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
- NACE Code Gruppe 46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
- NACE Code Gruppe 46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
- NACE Code Gruppe 46.7 Sonstiger Großhandel
- NACE Code Gruppe 46.9 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
- NACE Code Abteilung 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
- NACE Code Gruppe 47.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)
- NACE Code Gruppe 47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.6 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)
- NACE Code Gruppe 47.8 Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
- NACE Code Gruppe 47.9 Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (d. h. Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Waren. Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Waren.
Der Abschnitt umfasst außerdem die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Verkauf ohne Weiterverarbeitung umfasst die im Handel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (zum Beispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt).
Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und -reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Großhandel) und Abteilung 47 (Einzelhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp.
Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaueinheiten getrennt von ihren Produktionsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Produktionseinrichtungen abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben, sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften.
Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten.
Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlich Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, auch über das Internet, im Straßenhandel und durch Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis.
Die Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen.