NACE Code 46.1 Handelsvermittlung

Abschnitt 46.1 umfasst:

  • Tätigkeiten von Handelsvertretern, Handelsmaklern und allen anderen Großhändlern, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben
  • Zusammenbringen von Käufern und Verkäufern von Waren oder Besorgung von Handelsgeschäften im Namen eines Auftraggebers, auch über das Internet
  • Großhandelstätigkeiten von Auktionshäusern, auch im Internet

Abschnitt 46.1 umfasst nicht:

  • Großhandel auf eigene Rechnung (s. 46.2 bis 46.9)
  • Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (s. Abteilung 47)
  • Einzelhandel durch Handelsvertreter nicht in Verkaufsräumen (s. NACE Code 47.99.9)