NACE Code 10.85.0 Herstellung von Fertiggerichten

Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von fertigen (d. h. zubereiteten, gewürzten und (vor-) gegarten) Gerichten. Diese Gerichte werden durch die Verarbeitung haltbar gemacht, etwa durch Tiefkühlen oder Verpacken in Konservendosen. Diese Gerichte sind für den Wiederverkauf verpackt und gekennzeichnet, d. h., dass diese Klasse die Zubereitung von Gerichten zum sofortigen Verzehr nicht umfasst. Um als Gericht zu gelten, müssen diese Zubereitungen aus mindestens zwei Zutaten (außer Gewürzen usw.) bestehen.

NACE Code 10.85.0 umfasst:

  • Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel)
  • Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich Fisch mit Pommes frites
  • Herstellung von Gemüsefertiggerichten
  • Herstellung von gefrorener oder auf andere Weise haltbar gemachter Pizza
  • Herstellung von Fertiggerichten einer regionalen oder nationalen Küche

NACE Code 10.85.0 umfasst nicht:

  • Herstellung von frischen Nahrungsmitteln oder solchen mit weniger als zwei Zutaten: siehe die entsprechende Klasse in Abteilung 10
  • Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B. Sandwiches (s. NACE Code 10.89.0)
  • Großhandel mit Fertiggerichten (s. NACE Code 46.38.9)
  • Einzelhandel mit Fertiggerichten in Verkaufsräumen (s. NACE Code 47.11.1. und .2, 47.29.0)
  • Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)
  • Tätigkeiten von Caterern und Kantinen (s. NACE Code 56.29.0)

NACE Code 10.85.0 Schlüsselwörter:

  • Fertiggerichte
  • Fischfertiggerichte
  • Fleischfertiggerichte
  • Gemüsefertiggerichte