NACE Code Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung).

Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel.

Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen.

Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt, wird die Einheit dem Handel in Abschnitt G zugeordnet.

Die Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr ist in Abteilung 56 (Gastronomie) eingeordnet.

Die Verarbeitung von Schlachtabfällen und -nebenerzeugnissen zu Futtermitteln wird in Gruppe 10.9 eingeordnet, die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Getränkeabfällen zu Sekundärrohstoffen hingegen in Gruppe 38.3 und die Entsorgung solcher Abfälle in Klasse 38.21.