NACE Code Abteilung 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

Diese Abteilung umfasst die Instandsetzung von hergestellten Waren zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit dieser Maschinen, Ausrüstungsgegenständen und anderen Erzeugnissen. Die Erbringung von allgemeinen oder regelmäßigen Wartungsarbeiten an derartigen Erzeugnissen, durch die eine optimale Funktion gewährleistet und Betriebsstörungen und unnötige Reparaturen vermieden werden sollen, fallen ebenfalls darunter.

Diese Abteilung umfasst nur spezialisierte Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Ein beträchtlicher Teil dieser Arbeiten wird durch die Hersteller der Maschinen, Ausrüstungen und sonstigen Waren durchgeführt. In diesem Fall erfolgt die Klassifizierung der an diesen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten beteiligten Einheiten nach dem Wertschöpfungsprinzip, das diese kombinierten Tätigkeiten häufig dem Hersteller der Waren zuordnet. Entsprechendes gilt für die Kombination von Handel und Reparatur.

Der Umbau oder die Grundüberholung von Maschinen oder Ausrüstungen gilt als Herstellungstätigkeit und ist in anderen Klassen dieses Abschnitts enthalten. Die Reparatur und Instandhaltung von Waren, die sowohl als Investitionsgüter als auch als Gebrauchsgüter genutzt werden, wird üblicherweise als Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern klassifiziert (z. B. Reparatur von Büro- und Wohnmöbeln (s. NACE Code 95.24.0)).

Des Weiteren ist in dieser Abteilung die spezialisierte Installation von Maschinen und Ausrüstungen erfasst. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen oder Klimaanlagen, gehört zum Baugewerbe.