NACE Code 64.92.1 Spezialkreditinstitute (ohne Pfandkreditgeschäfte)

NACE Code 64.92.1 umfasst:

  • Kreditgarantiegemeinschaften: Gemeinschaftseinrichtungen von Banken und Handwerks-, Handels- oder ähnlichen Organisationen; sie übernehmen Ausfallbürgschaften für längerfristige Kredite an Betriebe, die ihnen unmittelbar oder über ihre Verbände angeschlossen sind. Hier sind auch die Beteiligungsgarantiegemeinschaften einzuordnen.
  • Kassenvereine: Institute, die für die ihnen angeschlossenen Kreditinstitute und deren Kunden die Wertpapiersammelverwahrung übernehmen und den Effektengiroverkehr durchführen
  • sonstige Erbringung von Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Kreditgewährung durch Institute, die nicht den Zentralbanken und Kreditinstituten zuzurechnen sind, zusammenhängen, wobei die Kredite eine Vielzahl von Formen haben können, z. B. Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten usw.:
    • Gewährung von Verbraucherkrediten
    • Außenhandelsfinanzierung
    • Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel für Unternehmen durch Kundenkreditbanken
    • Kreditvergabe außerhalb des Bankensystems
    • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen

NACE Code 64.92.1 umfasst nicht:

  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch spezielle Institute, die auch Einlagen hereinnehmen (s. NACE Code 64.19.6)
  • Operating-Leasing (s. Abteilung 77) je nach Art der geleasten Güter
  • Gewährung von Zuschüssen durch Interessenvertretungen und Vereinigungen (s. NACE Code 94.99.9)

NACE Code 64.92.1 Schlüsselwörter:

  • Außenhandelsfinanzierung
  • Kassenvereine
  • Kreditgarantiegemeinschaften
  • Kreditvergabe außerhalb des Bankensystems