NACE Code Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Förderung solcher Rohstoffe erfolgt mit unterschiedlichen Verfahren: im Untertage- oder Übertage-Bergbau, mit Bohrungen, im Meeresbodenbergbau usw.

Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten zur Aufbereitung von Rohstoffen für den Absatz, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Agglomeration von festen Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förderbetrieben selbst und/oder von nahe der Förderstelle gelegenen Einheiten ausgeführt.

Die Abteilungen, Gruppen und Klassen dieses Abschnitts sind nach dem hauptsächlich gewonnenen Rohstoff gegliedert. In den Abteilungen 05 und 06 ist der Bergbau auf fossile Brennstoffe (Steinkohle, Braunkohle, Erdöl, Gas) bzw. deren Gewinnung aufgeführt, die Abteilungen 07und 08 behandeln den Erzbergbau, die Gewinnung von Steinen und Erden und den sonstigen Bergbau.

Einige Tätigkeiten in diesem Abschnitt, die eng mit der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen verbunden sind, können auch von spezialisierten Einheiten der Abteilung 09 als industrielle Dienstleistungen für Dritte erbracht werden.

Abschnitt B umfasst nicht:

  • Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe, s. Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe)
  • Verwendung der geförderten Rohstoffe ohne weitere Verarbeitung für Bauzwecke, siehe Abschnitt F (Bau)
  • Flaschenabfüllung von natürlichem Quell- und Mineralwasser (s. NACE Code 11.07.0)
  • nicht im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden durchgeführtes Zerkleinern, Schleifen oder anderweitiges Bearbeiten bestimmter Gesteine, Minerale und Erden (s. Gruppe 23.9)